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Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft

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Wie der Deutsche Hochschulverband1 meldet, hat der Bundestag am 18. Januar 2007 ein neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft verabschiedet. Entschärft wird damit die umstrittene 12-Jahres-Regel, nach der seit 2002 Wissenschaftler nach einer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Mediziner 15 Jahren) de facto keine befristete Anstellung bekamen.

Wie der Deutsche Hochschulverband1 meldet, hat der Bundestag am 18. Januar 2007 ein neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft verabschiedet. Entschärft wird damit die umstrittene 12-Jahres-Regel, nach der seit 2002 Wissenschaftler nach einer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Mediziner 15 Jahren) de facto keine befristete Anstellung bekamen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Zeitverträge für wissenschaftliches und technisches Personal an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen nunmehr auch nach 12 Jahren abgeschlossen werden können, wenn die Beschäftigung aus Drittmitteln finanziert wird. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die neben ihrer Forschungstätigkeit auch Erziehungsaufgaben übernehmen, können zudem für jedes Kind die Qualifizierungsphase um zwei Jahre verlängern. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Das Gesetz soll voraussichtlich im März in Kraft treten.

Quelle:
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG (PDF)2)


News erstellt am: 19.02.2007

URLs der Links auf dieser Seite:

  1. http://www.hochschulverband.de/
  2. http://www.bmbf.de/pub/Gesetz_zur_aenderung_
    arbeitsrechtlicher_vorschriften_wissenschaft.pdf (gültig 2007)


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